Wer einmal Aktionär des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard war, hat bald die Möglichkeit, sich auf juristischem Weg möglicherweise eine Menge Geld zurückzuholen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) baut gerade an einer holländischen Stiftungslösung, die gegenüber einer deutschen Version einen wesentlichen Vorteil bringen soll. Geklagt werden soll zudem nicht nur gegen die deutsche Dependance von EY, sondern die (zahlungskräftigere) globale Gesellschaft.
Ehemalige Aktionäre von Wirecard werden laut DSW schon bald die Möglichkeit dazu haben, ihre Wertpapierabrechnungen auf ein derzeit noch im Bau befindliches Onlineportal hochzuladen – und von der Stiftungslösung zu profitieren: Ein Prozessfinanzierer aus Großbritannien übernimmt das Prozesskostenrisiko, im Erfolgsfall behält er dafür 25 Prozent des Erlöses ein.
In einem Video erklärt die DSW, was es aktuell in der Sache zu beachten gilt:
Update, 08.06.2022
Für „Business Insider“ habe ich ausführlich erklärt, was ihr jetzt zum Thema wissen müsst.
Update, 08.07.2022
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz schreibt in einer Rundmail:
Nachdem wir nun über anderthalb Jahre das Stiftungsmodell vorbereitet und aufgebaut haben, das Ihnen eine möglichst hohe und vor allem auch schnelle Entschädigung in Sachen Wirecard bieten soll, ist heute endlich der Tag gekommen, ab dem Sie Ihre Ersatzansprüche bei der Stiftung registrieren können.
Mail DSW, 08.07.2022
Registrieren könnt ihr euch als Geschädigte direkt auf der nagelneuen Website, für Fragen gibt es die FAQ.
Update, 15.07.2022
Auf meine Anfrage, welche Dokumente als „Depotbestätigung“ durchgehen, schreibt mir die DSW:
Wir konnten inzwischen erreichen, dass weder eine Depotbestätigung noch eine CSV-Datei benötigt wird. Ausreichend sind Kauf- bzw. Verkaufsbelege, die den Ihnen entstandenen Schaden belegen.
Mail DSW, 15.07.2022
Update, 02.08.2022
Die FAQ sind aktualisiert worden.