In die Diskussion rund um die Wieder-Abschaffung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge hat sich jetzt auch die österreichische Industriellenvereinigung eingebracht. Sie fordert die Wiedereinführung der sogenannten Behaltefrist als „richtiges und wichtiges Signal für die Sparerinnen und Sparer sowie den Kapitalmarkt insgesamt“, „gerade angesichts der derzeit hohen Inflation und des Nullzinsumfelds“.
Anreize für den langfristigen Vermögensaufbau und die Veranlagung in Wertpapieren seien „ein Gebot der Stunde“, wenn es darum gehe, die eigene Altersvorsorge auf solide und nachhaltige Beine zu stellen, heißt es.
Auch die Wirtschaftskammer Österreich hatte sich jüngst für die Abschaffung der Steuer nach einer Haltefrist ausgesprochen: „Die von Bundesminister Brunner in Aussicht gestellte Wiedereinführung der Behaltefrist ist ein wichtiger Meilenstein am Weg in eine nachhaltige Zukunft.“
Zuvor hatte sich Finanzminister Magnus Brunner in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin „Trend“ auf die Frage, ob die KESt auf Wertpapiere bald fallen werde, gesagt:
„Ja, das ist ein ganz wichtiger Schwerpunkt für dieses Jahr. Eine steuerliche Entlastung für Investitionen in die eigene Vorsorge muss und wird kommen – und zwar mit einer Behaltefrist für Wertpapiere, um reiner Spekulation vorzubeugen. Wie lange diese genau sein wird, ist schon Gegenstand von Verhandlungen mit dem Koalitionspartner.“
Den Ausschlag habe offenbar gegeben, dass in der aktuellen Situation von hoher Inflation bei gleichzeitigen Nullzinsen Sparguthaben noch schneller dahinschmelzen, sagt „Trend“ in einer Pressemitteilung.
Die österreichische Finanzbranche fordert seit Jahren die Abschaffung der Wertpapier-KESt. Der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.
Im Zuge der Steuerreform in Österreich sollen Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden. Auf Einkünfte aus Bitcoin, Ethereum und andere fällt dann ein Steuersatz von 27,5 Prozent an, und zwar unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden.