Im Programm von Radio 21 wurden am 10. und 11. Juni 2013 in vier Fällen Sponsorenhinweise gesendet, die nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprachen.Nach diesen Anforderungen muss zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden.Die nun mit einem Bußgeld geahndeten Hinweise waren aber nicht zu Beginn oder am Ende der jeweiligen gesponserten Sendungen platziert. Zudem waren sie unklar formuliert, sodass nicht deutlich wurde, welche Sendung bzw. welcher Inhalt gesponsert werden sollte.
Radio 21 hat nun die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der NLM einzulegen.