Es ist ein Spiel, wie es regelmäßig von Radiosendern zur Hörerbindung eingesetzt wird: Beim bayerischen Privatsender Antenne Bayern heißt es „Antenne Bayern zahlt Ihre Rechnung“.

Der Hörer kann einen Kaufbeleg beim Sender einreichen und anschließend hoffen, dass dieser aus der Lostrommel gezogen wird. Meldet er sich dann nach Aufruf durch den Moderator rechtzeitig im Studio, wird die Rechnung von Antenne Bayern bezahlt. Nun ist etwas passiert, das man als Hörer so hinnehmen kann, wie es ist. Oder man kann sich wundern und fragen, was eigentlich dabei ist, wenn ein Sender eine offensichtlich gewollte Produktplatzierung im Programm kurz kenntlich macht.
„Sehr angesagt“, das Smartphone
Am Dienstag, 26. Februar, also wird die Rechnung einer Dame aus Franken gezogen, die sich ein neues Smartphone gekauft hat. Fürs Wohlfühl-Radioprogramm freut sich Moderatorin Kathie Kleff mit ihr. Es gehe hier um „ein Smartphone, genauer gesagt ein Samsung Galaxy S 3“. Der Kollege im Hintergrund entgegnet mit einem „Huiiii“, Kleff ergänzt im Hinblick auf das Gerät: „Das ist, glaube ich, sehr angesagt gerade“.
Nach drei Songs ist die Hörerin dann in der Leitung. Sie kann ihr Glück nach eigener Aussage kaum fassen. Zuvor und danach nennt die Moderatorin den exakten Produktnamen des Smartphones noch einmal zum Mitschreiben, es geht schließlich weder um ein Smartphone noch um ein Samsung-Smartphone noch um ein Samsung Galaxy, sondern eben um ein „Samsung Galaxy S 3“ – ist doch ganz einfach:
Noch ein Gewinner, noch ein Samsung!
Zirka drei Stunden später, in der „Stefan Meixner Show“, wird ein weiterer Gewinner bekanntgegeben. Was er sich zugelegt hat? – „Es ist ein Handy, ein Smartphone, ein Samsung Galaxy S 3“, bemerkt Co-Moderator Florian Weiß.
Während sein Gegenüber, der Chef im Studio, Stefan Meixner, das Gerät zunächst schlicht als „Ding“ bezeichnet und sich überrascht gibt, dass „schon wieder“ eine Rechnung über ein Smartphone gleichen Typs gezogen wurde, wirft Weiß schnell ein „Auch ein S3?“ hinterher. Wenige Sekunden später sucht man dann schließlich den „stolzen Besitzer eines Samsung Galaxy S 3“:
Als der Gewinner am Telefon ist, spricht Meixner immerhin schon von einem „Samsung Galaxy“ – und nicht mehr von einem „Ding“. Mit der genauen Bezeichnung „S 3“ tut er sich schwer. Vermutlich will es die ihm zugedachte Radio-Rolle so. Jung und technik-affin gibt sich ja schließlich sein Gegenüber, Florian Weiß (wie man oben bereits hören konnte). Gut ins Gesamtbild passt somit auch Meixners Frage an den Gewinner, warum dieser sich für das Samsung „und kein iPhone“ entschieden habe. Antwort: „Von der Technik her“ sei es „doch besser als das iPhone“:
Reaktion von Antenne Bayern
Auf Anfrage von radiowatcher verweist Antenne Bayern zunächst auf „Unsere Teilnahmebedingungen zur Aktion“, die allerdings trotz ihrer Länge von 2,5 A4-Seiten keinen Aufschluss darüber geben, wie es zu der von diesem Blog attestierten „offensichtlich beabsichtigten Produktplatzierung“ genau kommen konnte. „Einen Werbeauftrag der Firma Samsung oder einer beauftragten Agentur zum Produkt „Samsung Galaxy S 3″“ könne man „nicht bestätigen“, heißt es wörtlich.
„Grundsätzlich“ nenne Antenne Bayern „bei allen gezogenen Rechnungen die Produkte auch beim Produktnamen!“ So sei es auch in der Vergangenheit bei Rechnungen gewesen, „bei denen wir beispielsweise diverse Anschaffungskosten für Apple- oder Nokia-Produkte erstattet haben“.
Außerdem lässt die Pressestelle wissen: „Auch lassen wir uns vom Gewinner am Telefon das Produkt oder die Dienstleistung erklären oder ziehen im Laufe der Sendung einen Experten zur Detail-Erklärung hinzu.“ Die Frage bleibt: Wozu das alles?
Einzelfall oder Kalkül?
Im Übrigen gibt es durchaus eine Reihe von Beispielen, bei denen die Moderatoren des Senders die Markennamen weniger offensiv an die Hörerschaft kommuniziert haben. Vor etwa zwei Wochen ging es zum Beispiel um eine Hotelrechnung, bei der der Name des Betriebs nicht explizit genannt wurde:
Auch Ende Januar war es Morgenshow-Moderator Wolfgang Leikermoser offensichtlich (noch?) möglich, von der vom Sender bezahlten „niegelnagelneuen Küche“ zu sprechen – ganz ohne den Namen des Herstellers zu nennen.
Handelt es sich im oben genannten Fall der Erwähnung des Smartphones nun um Schleichwerbung? Handelt es sich um eine nicht gekennzeichnete Produktplatzierung? Der Rundfunkstaatsvertrag jedenfalls bezeichnet Erstere als „unzulässig“ und gibt vor, dass auf Letztere „eindeutig hinzuweisen“ ist:
Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen.
Rundfunkstaatsvertrag
So und nicht anders macht das zum Beispiel die trotzdem erfolgreiche Konkurrenz aus Österreich: Im Hitradio Ö3 des öffentlich-rechtlichen ORF heißt es regelmäßig „Diese Sendung enthielt Produktplazierungen“ – was folgendermaßen klingt:
Samsung in der Morningshow
Übrigens: Am Morgen des 27. Februar werden im Programm von Antenne Bayern die beiden bezahlten Smartphone-Rechnungen noch einmal zum Thema gemacht: „Dieses Ding scheint im Moment ganz schön in zu sein“, sagt „Wetterfee“ Indra zu Moderator Leikermoser. „Und wie“, sagt der:
Vorwürfe gegen Antenne Bayern
Blick zurück: Mit dem Vorwurf der Schleichwerbung wurde Antenne Bayern im Jahre 2005 medienwirksam konfrontiert. Die Causa findet sich unter anderem bei Wikipedia unter dem Punkt „Kritik wegen Schleichwerbung“, wo es mit Verweis auf den Text „Geschmeidige Schleichwerbung auf Antenne Bayern“ von Professor Horst Müller heißt:
Im August 2005 geriet Antenne Bayern wegen unerlaubter Schleichwerbung für die T-Online-Tochter Musicload in die Kritik. Im laufenden Programm forderten Moderatoren dazu auf, Lieder bei dem Online-Musikanbieter herunterzuladen. Diese Hinweise wurden jedoch nie als Werbung gekennzeichnet.[10]
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